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Home -- German -- 05. Formation -- 2 Scripture and reading of the Koran

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05. ENTSTEHUNG UND ENTWICKLUNG DES KORANS

2 - SCHRIFT UND LESARTEN DES KORANS

SCHRIFT: Arabische Schriftarten des Korans (historischer Überblick) -- Elemente der arabischen Schrift -- Manuskripte des Korans
LESARTEN: Überblick zu den 14 orthodoxen Lesarten des Korans -- Beispiel-Seite aus einem Koran mit Varianten im Apparat -- Beispiele zu Lesarten aus Sure 2

2.01.3 -- Manuskripte des Korans (noch nicht verfügbar)

2.01 -- Schrift des Korans

2.01.1 -- Arabische Schriftarten des Korans (historischer Überblick)

Schriftarten (klein)
Schriftarten (groß)
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2.01.2 -- Elemente der arabischen Schrift (noch nicht verfügbar)

2.01.3 -- Manuskripte des Korans (noch nicht verfügbar)


2.02 -- Lesart des Korans

2.02.1 -- Überblick zu den 14 orthodoxen Lesarten des Korans

Abu Bakr IBN MUJAHID (gestorben 936) => 7 Lesarten (vom Wesir IBN MUQLA 935 durchgesetzt)
Drei Kriterien für akzeptable Lesarten des Korans (qira'at mutawatira <-> qira'at shadhdha):

  1. Die Lesart muss übereinstimmen mit einer der 'Uthmanischen Abschriften an die fünf Städte, die eine solche erhalten hatten (Medina, Mekka, Kufa, Basra, Damaskus).
  2. Die Lesart sollte von angesehen Persönlichkeiten übermittelt worden sein und breite Zustimmung haben, d.h. von den meisten Gelehrten akzeptiert sein.
  3. Die Lesart sollte den Regeln der arabischen Grammatik gehorchen.

Abu Muhammad MAKKI b. Abi Talib al-Qurtubi (gestorben 1045) => 3 Lesarten nach den 7

  1. NAFI' b. 'Abd al-Rahman (gest. 785) MEDINA
    1. WARSH, 'Uthman b. Sa'id b. 'Abdallah al-Qutbi (gest. 812)
    2. QALUN, Abu Musa 'Isa b. Mina l-Zarqi (gest. 835)
  2. 'Abdallah IBN KATHIR (gest. 738) MEKKA
    1. Abu l-Hasan Ahmad b. Muhammad AL-BAZZI (gest. 864)
    2. QUNBUL, Abu 'Amr Muhammad b. 'Abd al-Rahman (gest. 904)
  3. ABU 'AMR b. al-'Ala' (gest. 770) BASRA
    1. AL-DURI, Abu 'Amr HAFS b. 'Umar b. 'Abd al-'Aziz (gest. 860)
    2. AL-SUSI, Abu Shu'ayb, Salih b. Ziyad al-Riqqi (gest. 874)
  4. 'Abdallah IBN 'AMIR (gest. 736) DAMASKUS
    1. Abu l-Walid HISHAM b. 'Ammar alSulami l-Dimashqi (gest. 859)
    2. Abu 'Amr 'Abdallah b. Ahmad b. Bishr IBN DHAKHWAN (gest. 856)
  5. 'ASIM b. Abi l-Najud (gest. 745) KUFA
    1. Abu Bakr SHU'BA b. 'Ayyash b. Salim (gest. 809)
    2. Abu 'Amr HAFS b. Sulayman b. al-Mughira (gest. 796)
  6. HAMZA b. Habib al-Zayyat (gest. 773) KUFA
    1. KAHALF Abu Muhammad al-Asadi al-Bazzar al-Baghdadi (gest. 844)
    2. Abu 'Isa KHALLAD b. Khalid al-Baghdadi (gest. 835)
  7. 'Ali b. Hamza AL-KASA'I (gest. 804) KUFA
    1. Abu l-Harith AL-LAYTH b. Khalid al-Baghdadi (gest. 854)
    2. AL-DURI, Abu 'Amr HAFS b. 'Umar b. 'Abd al-'Aziz (gest. 860) = 3a
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  8. ABU JA'FAR Yazid b. al-Qa'qa' (gest. 747) (MEDINA)
    1. Abu l-Harith 'ISA IBN WIRDAN al-Madani (gest. 777)
    2. Abu l-Rabi' Sulayman b. Muslim IBN JUMMAZ al-Madani (gest. 786)
  9. Abu Muhammad YA'QUB b. Isahq al-Hadrami (gest. 821) (BASRA)
    1. RUWAYS Abu 'Abdallah Muh. b. al-Mutawakkil al-Basri (gest. 852)
    2. Abu l-Hasan RAWH b. 'Abd al-Mu'min al-Basri (gest. 848)
  10. KHALAF, Abu Muhammad al-Asadi al-Bazzar (gest. 844) = 6a (BAGHDAD)
    1. Abu Ya'qub ISHAQ b. Ibrahim al-Warraq al-Marwazi al-Baghdadi (gest. 899)
    2. Abu l-Hasan IDRIS b. 'Abd al-Karim al-Haddad al-Baghdadi (gest. 908)
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  11. Muhammad b. 'Abd al-Rahman IBN MUHAYSIN (gest. 740) (MEKKA ?)
    1. Abu l-Hasan Ahmad b. Muhammad AL-BAZZI (gest. 864) = 2a
    2. Abu l-Hasan Muhammad b. Ahmad b. Ayyub IBN SHANNABUDH (gest. 939)
  12. AL-YAZIDI, Abu Muhammad Yahya b. al-Mubarak al-Basri (gest. 817) (BASRA)
    1. Abu Ayyub SULAYMAN b. Ayyub b. al-Hakam al-Baghdadi (gest. 849)
    2. ABU JA'FAR Ahmad b. Farah b. Jibril al-Baghdadi (gest. 915)
  13. AL-HASAN AL-BASRI (gest. 728) (BASRA)
    1. Abu Nu'aym SHUJA' b. Abi Nasr al-Balkhi l-Baghdadi (gest. 806)
    2. AL-DURI, Abu 'Amr HAFS b. 'Umar b. 'Abd al-'Aziz (gest. 860) = 3a
  14. Abu Muhammad Sulayman b. Mahran AL-A'MASH al-Kufi (gest. 765) (KUFA)
    1. Abu l-'Abbas AL-HASAN b. Sa'id b. Ja'far al-Mutawwi'a al-Basri (gest. 981)
    2. ABU L-FARAJ Muhammad b. Ahmad b. Ibrahim al-Shannabudhi (gest. 998)
Lesarten des Koran

2.02.2 -- Beispiel-Seite aus einem Koran mit Varianten im Apparat (noch nicht verfügbar)

2.02.3 -- Beispiele zu Lesarten aus Sure 2

STANDARD:
Sure 2,48 und seid (Gottes)-fürchtig (im Blick auf) einen Tag an dem keine Seele für eine andere etwas an Strafe (übernehmen kann), und man von ihr keine (stellvertretende) Fürbitte annehmen wird (yuqbalu minha shafa'atun), und man von ihr kein Gerichtspruch (entgegen) nehmen wird, und ihnen wird nicht beigestanden.

VARIANTE: Ibn Kathir + Abu 'Amr + Ya'qub
Sure 2,48 und seid (Gottes)-fürchtig (im Blick auf) einen Tag an dem keine Seele für eine andere etwas an Strafe (übernehmen kann), und von ihr keine (stellvertretende) Fürbitte angenommen werden wird (tuqbalu minha shafa'atun), und man von ihr kein Gerichtspruch (entgegen) nehmen wird, und ihnen wird nicht beigestanden.
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STANDARD:
Sure 2,58 (55) Und (damals) als wir sagten: 'Tretet in diese Stadt ein, und eßt uneingeschränkt davon, wo ihr wollt! Und tretet zum Tor ein, indem ihr euch niederwerft, und sagt: "hitta"! Dann werden wir euch eure Sünden vergeben (naghfir lakum khatayakum). -- Und wir werden denen, die rechtschaffen sind, noch mehr (Gnade) erweisen (als ihnen von Rechts wegen zusteht).'

VARIANTE 1: Nafi' + Abu Ja'far
Sure 2,58 (55) Und (damals) als wir sagten: 'Tretet in diese Stadt ein, und eßt uneingeschränkt davon, wo ihr wollt! Und tretet zum Tor ein, indem ihr euch niederwerft, und sagt: "hitta"! Dann wird (man) euch eure Sünden vergeben (yughfar lakum khatayakum). -- Und wir werden denen, die rechtschaffen sind, noch mehr (Gnade) erweisen (als ihnen von Rechts wegen zusteht).'

VARIANTE 2: Abu 'Amir
Sure 2,58 (55) Und (damals) als wir sagten: 'Tretet in diese Stadt ein, und eßt uneingeschränkt davon, wo ihr wollt! Und tretet zum Tor ein, indem ihr euch niederwerft, und sagt: "hitta"! Dann werden euch eure Sünden vergeben (tughfar lakum khatayakum). -- Und wir werden denen, die rechtschaffen sind, noch mehr (Gnade) erweisen (als ihnen von Rechts wegen zusteht).'
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STANDARD:
Sure 2,74 (69) Hierauf, nachdem das (alles) geschehen war, verhärteten sich eure Herzen, so daß sie (schließlich) wie Steine waren, oder noch härter. (Denn) unter den Steinen gibt es welche, aus denen Bäche hervorbrechen, und andere, die sich spalten, worauf Wasser aus ihnen herauskommt, und wieder andere, die aus Furcht vor Gott (von den Berghängen?) herunterkommen. Allah gibt sehr wohl Acht auf das, was ihr tut ( 'amma ta'malun).

VARIANTE: Ibn Kathir
Sure 2,74 (69) Hierauf, nachdem das (alles) geschehen war, verhärteten sich eure Herzen, so daß sie (schließlich) wie Steine waren, oder noch härter. (Denn) unter den Steinen gibt es welche, aus denen Bäche hervorbrechen, und andere, die sich spalten, worauf Wasser aus ihnen herauskommt, und wieder andere, die aus Furcht vor Gott (von den Berghängen?) herunterkommen. Allah gibt sehr wohl Acht auf das, was sie tun ( 'amma ya'malun).

= 2,85 (Nafi' - Ibn Kathir - 'Asim - Ya'qub) + 2,96 (Ya'qub)
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STANDARD:
Sure 2,83 (77) Und (damals) als wir die Verpflichtung der Kinder Israels (auf folgende Gebote) entgegennahmen: Ihr sollt nur Allah anbeten! (la ta'buduna illa-l-llaha) Und zu den Eltern (sollt ihr) gut sein, und (ebenso) zu den Verwandten, den Waisen und den Armen. Und sprecht freundlich zu den Leuten! Und verrichtet das Gebet (salat) und gebt die Almosensteuer (zakat)! Daraufhin kehrtet ihr -- mit Ausnahme von (einigen) wenigen von euch -- (in Mißachtung eurer Verpflichtung) den Rücken und wandtet euch ab.

VARIANTE: Ibn Kathir + al-Kasa'i + Ya'qub + Kahlaf
Sure 2,83 (77) Und (damals) als wir die Verpflichtung der Kinder Israels (auf folgende Gebote) entgegennahmen: Sie beten nur Allah an! (la ya'buduna illa-l-llaha) Und zu den Eltern (sollt ihr) gut sein, und (ebenso) zu den Verwandten, den Waisen und den Armen. Und sprecht freundlich zu den Leuten! Und verrichtet das Gebet (salat) und gebt die Almosensteuer (zakat)! Daraufhin kehrtet ihr -- mit Ausnahme von (einigen) wenigen von euch -- (in Mißachtung eurer Verpflichtung) den Rücken und wandtet euch ab.
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STANDARD:
Sure 2,96 (90) Und du wirst sicher finden, daß sie mehr als die (anderen) Menschen am Leben hängen -- auch (mehr) als die Heiden. (Manch) einer von ihnen möchte gern tausend Jahre am Leben bleiben. Aber angenommen, er bleibt (tatsächlich) lang am Leben, so hält ihn das doch nicht von der Strafe fern (die ihn erwartet). Allah durchschaut wohl, was sie tun (basirun bima ya'malun).

VARIANTE: Ya'qub
Sure 2,96 (90) Und du wirst sicher finden, daß sie mehr als die (anderen) Menschen am Leben hängen -- auch (mehr) als die Heiden. (Manch) einer von ihnen möchte gern tausend Jahre am Leben bleiben. Aber angenommen, er bleibt (tatsächlich) lang am Leben, so hält ihn das doch nicht von der Strafe fern (die ihn erwartet). Allah durchschaut wohl, was ihr tut (basirun bima ta'malun).
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STANDARD:
Sure 2,97 (91) Sag: Wenn einer dem Gabriel (li-Jibrila) feind ist -- und der hat ihn doch mit Allahs Erlaubnis auf dein Herz herabkommen lassen, als Bestätigung dessen, was (an Offenbarungen) vor ihm da war, und als Rechtleitung und Frohbotschaft für die Gläubigen --,

VARIANTE 1: Ibn Kathir
Sure 2,97 (91) Sag: Wenn einer dem Gabriel (li-Jabriyla) feind ist -- und der hat ihn doch mit Allahs Erlaubnis auf dein Herz herabkommen lassen, als Bestätigung dessen, was (an Offenbarungen) vor ihm da war, und als Rechtleitung und Frohbotschaft für die Gläubigen --,

VARIANTE 2: 'Asim (über Shu'ba)
Sure 2,97 (91) Sag: Wenn einer dem Gabriel (li-Jabra'ila) feind ist -- und der hat ihn doch mit Allahs Erlaubnis auf dein Herz herabkommen lassen, als Bestätigung dessen, was (an Offenbarungen) vor ihm da war, und als Rechtleitung und Frohbotschaft für die Gläubigen --,

VARIANTE 3: Hamza + al-Kisa'i + Khalaf
Sure 2,97 (91) Sag: Wenn einer dem Gabriel (li-Jabra'iyla) feind ist -- und der hat ihn doch mit Allahs Erlaubnis auf dein Herz herabkommen lassen, als Bestätigung dessen, was (an Offenbarungen) vor ihm da war, und als Rechtleitung und Frohbotschaft für die Gläubigen --,
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STANDARD:
Sure 2,98 (92) wenn einer Allah und seinen Engeln und Gesandten und dem Gabriel und Michael (wa-Miykaala) feind ist, so ist (umgekehrt auch) Allah den Ungläubigen feind.

VARIANTE 1: Nafi' + Abu Ja'far
Sure 2,98 (92) wenn einer Allah und seinen Engeln und Gesandten und dem Gabriel und Michael (wa-Miykaa'ila) feind ist, so ist (umgekehrt auch) Allah den Ungläubigen feind.

VARIANTE 2: Abu 'Amr + Hafs + Ya'qub
Sure 2,98 (92) wenn einer Allah und seinen Engeln und Gesandten und dem Gabriel und Michael (wa-MiykaAla) feind ist, so ist (umgekehrt auch) Allah den Ungläubigen feind.

VARIANTE 3: Die anderen
Sure 2,98 (92) wenn einer Allah und seinen Engeln und Gesandten und dem Gabriel und Michael (wa-Miykaa'iyla) feind ist, so ist (umgekehrt auch) Allah den Ungläubigen feind.
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STANDARD:
Sure 2,106 (100) Wenn wir einen Vers (aus dem Wortlaut der Offenbarung) tilgen (nansakh) oder in Vergessenheit geraten lassen, bringen wir (dafür) einen besseren oder einen, der ihm gleich ist. Weißt du denn nicht, daß Allah zu allem die Macht hat?

VARIANTE: Ibn 'Amr
Sure 2,106 (100) Wenn wir einen Vers (aus dem Wortlaut der Offenbarung) tilgen lassen (nunsikh) oder in Vergessenheit geraten lassen, bringen wir (dafür) einen besseren oder einen, der ihm gleich ist. Weißt du denn nicht, daß Allah zu allem die Macht hat?
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STANDARD:
Sure 2,125 (119) Und (damals) als wir das Haus (der Ka'ba) zu einer Stätte der Einkehr für die Menschen und zu einem Ort der Sicherheit machten! Und (wir sagten): ' Macht euch (wa-ittakhidhuu) aus dem (heiligen) Platz (maqam) Abrahams eine Gebetsstätte!' Und wir verpflichteten Abraham und Ismael (mit den Worten): 'Reinigt mein Haus für diejenigen, die die Umgangsprozession machen und sich dem Kult hingeben, und die sich verneigen und niederwerfen!'

VARIANTE: Nafi' + Abu 'Amir
Sure 2,125 (119) Und (damals) als wir das Haus (der Ka'ba) zu einer Stätte der Einkehr für die Menschen und zu einem Ort der Sicherheit machten! Und (wir sagten): ' Sie machten (wa-ittakhadhuu) aus dem (heiligen) Platz (maqam) Abrahams eine Gebetsstätte!' Und wir verpflichteten Abraham und Ismael (mit den Worten): 'Reinigt mein Haus für diejenigen, die die Umgangsprozession machen und sich dem Kult hingeben, und die sich verneigen und niederwerfen!'
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STANDARD:
Sure 2,164 (159) In der Erschaffung von Himmel und Erde; im Aufeinanderfolgen von Tag und Nacht; in den Schiffen, die zum Nutzen der Menschen auf dem Meer fahren; darin, daß Allah Wasser vom Himmel hat herabkommen lassen, um dadurch die Erde, nachdem sie abgestorben war, (wieder) zu beleben; darin, daß er auf ihr allerlei Getier sich hat ausbreiten lassen; darin, daß die Winde wechseln (tasriifi ar-riyaahi); in den Wolken, die zwischen Himmel und Erde in Dienst gestellt sind, (-- in alledem) liegen Zeichen für Leute, die Verstand haben.

VARIANTE: Hamza + al-Kisa'i + Khalaf
Sure 2,164 (159) In der Erschaffung von Himmel und Erde; im Aufeinanderfolgen von Tag und Nacht; in den Schiffen, die zum Nutzen der Menschen auf dem Meer fahren; darin, daß Allah Wasser vom Himmel hat herabkommen lassen, um dadurch die Erde, nachdem sie abgestorben war, (wieder) zu beleben; darin, daß er auf ihr allerlei Getier sich hat ausbreiten lassen; darin, daß der Wind wechselt (tasriifi ar-riyhi); in den Wolken, die zwischen Himmel und Erde in Dienst gestellt sind, (-- in alledem) liegen Zeichen für Leute, die Verstand haben.
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STANDARD:
Sure 2,165 (160) Und unter den Menschen gibt es welche, die sich außer Allah (andere) seinesgleichen (zu Göttern) nehmen, indem sie ihnen dieselbe Liebe erweisen wie Allah. Doch die Gläubigen lieben Allah mehr. Wenn (doch) die Frevler, wenn sie die Pein sehen werden (die sie dereinst zu erwarten haben), (dann auch) sehen würden (walaw yara), daß alle Macht Allah zukommt, und daß er schwere Pein verhängt!

VARIANTE 1: Nafi' + Ibn 'Amir + Ya'qub
Sure 2,165 (160) Und unter den Menschen gibt es welche, die sich außer Allah (andere) seinesgleichen (zu Göttern) nehmen, indem sie ihnen dieselbe Liebe erweisen wie Allah. Doch die Gläubigen lieben Allah mehr. Wenn du (doch), wenn sie die Pein sehen werden (die sie dereinst zu erwarten haben), (dann auch) sehen könntest (walaw tara), daß alle Macht Allah zukommt, und daß er schwere Pein verhängt!

STANDARD:
Sure 2,165 (160) Und unter den Menschen gibt es welche, die sich außer Allah (andere) seinesgleichen (zu Göttern) nehmen, indem sie ihnen dieselbe Liebe erweisen wie Allah. Doch die Gläubigen lieben Allah mehr. Wenn (doch) die Frevler, wenn sie die Pein sehen werden (yarawna) (die sie dereinst zu erwarten haben), (dann auch) sehen würden, daß alle Macht Allah zukommt, und daß er schwere Pein verhängt!

VARIANTE 2: Ibn 'Amir
Sure 2,165 (160) Und unter den Menschen gibt es welche, die sich außer Allah (andere) seinesgleichen (zu Göttern) nehmen, indem sie ihnen dieselbe Liebe erweisen wie Allah. Doch die Gläubigen lieben Allah mehr. Wenn (doch) die Frevler, wenn ihnen die Pein gezeigt werden wird (yurawna) (die sie dereinst zu erwarten haben), (dann auch) sehen würden, daß alle Macht Allah zukommt, und daß er schwere Pein verhängt!
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STANDARD:
Sure 2,184 (180) (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten). Und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Fastens auferlegt). Und diejenigen, die es (an sich) leisten können, sind (wenn sie es trotzdem versäumen) zu einer Ersatzleistung (fidya) verpflichtet, (nämlich) die Speise eines Armen (fidyatun: ta'amu miskiyna). Und wenn einer freiwillig ein gutes Werk leistet, ist das besser für ihn. Und es ist besser für euch, ihr fastet, wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt.

VARIANTE 1: Nafi' + Ibn 'Amir (über Ibn Dhakwan) + Abu Ja'far
Sure 2,184 (180) (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten). Und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Fastens auferlegt). Und diejenigen, die es (an sich) leisten können, sind (wenn sie es trotzdem versäumen) verpflichtet zur Ersatzleistung (fidya) der Speise der Armen (fidyatu ta'ami masaakiyna). Und wenn einer freiwillig ein gutes Werk leistet, ist das besser für ihn. Und es ist besser für euch, ihr fastet, wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt.

VARIANTE 2: Ibn 'Amir (über Hisham)
Sure 2,184 (180) (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten). Und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Fastens auferlegt). Und diejenigen, die es (an sich) leisten können, sind (wenn sie es trotzdem versäumen) zu einer Ersatzleistung (fidya) verpflichtet, (nämlich) die Speise von Armen (fidyatun: ta'amu masaakiyna). Und wenn einer freiwillig ein gutes Werk leistet, ist das besser für ihn. Und es ist besser für euch, ihr fastet, wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt.
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STANDARD:
Sure 2,191 (187), Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als Töten. Jedoch kämpft nicht bei der heiligen Kultstätte (von Mekka) gegen sie (wala tuqatiluhum ), solange sie nicht (ihrerseits) dort gegen euch kämpfen (hatta yuqaatilukum )! Aber wenn sie (dort) gegen euch kämpfen ( qaatalukum ), dann tötet sie! Derart ist der Lohn der Ungläubigen.

VARIANTE: Hamza + al-Kisa'i + Khalaf
Sure 2,191 (187), Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als Töten. Jedoch tötet sie nicht bei der heiligen Kultstätte (von Mekka) (wala taqtuluhum ), solange sie nicht (ihrerseits) dort euch töten (hatta yaqtulukum )! Aber wenn sie (dort) euch töten ( qatalukum ), dann tötet sie! Derart ist der Lohn der Ungläubigen.
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STANDARD:
Sure 2,210 (206) Haben sie denn etwas anderes zu erwarten, als daß Allah (am jüngsten Tag) in Hütten(?) aus Wolken (zum Gericht) kommt, und (mit ihm) die Engel? Die Angelegenheit (über die sie mit dir streiten) ist dann entschieden. Und vor Allah werden (dereinst) die Angelegenheiten (alle zur letzten Entscheidung) zurück gebracht werden (turja'u).

VARIANTE: Nafi' + Ibn Kathir + Abu 'Amr + 'Asim + Abu Ja'far
Sure 2,210 (206) Haben sie denn etwas anderes zu erwarten, als daß Allah (am jüngsten Tag) in Hütten(?) aus Wolken (zum Gericht) kommt, und (mit ihm) die Engel? Die Angelegenheit (über die sie mit dir streiten) ist dann entschieden. Und vor Allah werden (dereinst) die Angelegenheiten (alle zur letzten Entscheidung) zurück kommen (tarji'u).
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STANDARD:
Sure 2,213 (209) Die Menschen waren (ursprünglich) eine einzige Gemeinschaft (umma). Dann (nachdem sie uneins geworden waren) ließ Allah die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Warner auftreten. Und er sandte mit ihnen (jeweils) die Schrift mit der Wahrheit herab, um (dadurch) zwischen den Menschen über das, worüber sie uneins waren, zu richten (li-yahkuma). Und nur diejenigen waren -- in gegenseitiger Auflehnung -- darüber uneins, denen sie gegeben wurde, nachdem sie die klaren Beweise (baiyinat) erhalten hatten. Und nun hat Allah mit seiner Güte diejenigen, die gläubig sind, zu der Wahrheit geleitet, über die sie (bisher) uneins waren. Allah führt, wen er Will, auf einen geraden Weg.

VARIANTE: Abu Ja'far
Sure 2,213 (209) Die Menschen waren (ursprünglich) eine einzige Gemeinschaft (umma). Dann (nachdem sie uneins geworden waren) ließ Allah die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Warner auftreten. Und er sandte mit ihnen (jeweils) die Schrift mit der Wahrheit herab, damit (dadurch) zwischen den Menschen über das, worüber sie uneins waren, gerichtet werde (li-yuhkama). Und nur diejenigen waren -- in gegenseitiger Auflehnung -- darüber uneins, denen sie gegeben wurde, nachdem sie die klaren Beweise (baiyinat) erhalten hatten. Und nun hat Allah mit seiner Güte diejenigen, die gläubig sind, zu der Wahrheit geleitet, über die sie (bisher) uneins waren. Allah führt, wen er Will, auf einen geraden Weg.
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STANDARD:
Sure 2,219 (216) Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel (maisir). Sag: In ihnen liegt eine große (Sünden)schuld ( 'ithmun kabirun). Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sündenschuld, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen. Und man fragt dich, was man spenden soll. (217) Sag: Den Überschuß (? von dem, was ihr besitzt)! So macht Allah euch die Verse klar. Vielleicht würdet ihr nachdenken.

VARIANTE: Hamza + al-Kisa'i
Sure 2,219 (216) Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel (maisir). Sag: In ihnen liegt viel (Sünden)schuld ( 'ithmun kathirun). Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sündenschuld, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen. Und man fragt dich, was man spenden soll. (217) Sag: Den Überschuß (? von dem, was ihr besitzt)! So macht Allah euch die Verse klar. Vielleicht würdet ihr nachdenken.
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STANDARD:
Sure 2,222 (222) Und man fragt dich nach der Menstruation. Sag: Sie ist eine Plage. Darum haltet euch während der Menstruation von den Frauen fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie (wieder) rein werden (hatta yathurna)! Wenn sie sich dann gereinigt haben, dann geht zu ihnen, so wie (min haithu) Allah es euch befohlen hat! Allah liebt die Bußfertigen. Und er liebt die, die sich reinigen.

VARIANTE: 'Asim (über Schu'ba) + Hamza + al-Kisa'ia + Khalaf
Sure 2,222 (222) Und man fragt dich nach der Menstruation. Sag: Sie ist eine Plage. Darum haltet euch während der Menstruation von den Frauen fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie (wieder) gereinigt werden (hatta yattahharna)! Wenn sie sich dann gereinigt haben, dann geht zu ihnen, so wie (min haithu) Allah es euch befohlen hat! Allah liebt die Bußfertigen. Und er liebt die, die sich reinigen.
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STANDARD:
Sure 2,229 (229) Die Entlassung (mit dem Recht, die Ehefrau zurückzunehmen) ist zweimal (erlaubt). Dann (sind die Ehefrauen entweder) in rechtlicher Weise (zu) behalten oder auf ordentliche Weise frei(zu)geben. Und es ist euch (im letzteren Fall) nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, (wieder an euch) zu nehmen, -- außer wenn die beiden fürchten (yakhaafaa), daß sie (hinsichtlich der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden. Wenn aber zu befürchten ist , daß die beiden (im Fall der Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden, ist es für sie keine Sünde, wenn die Frau sich (mit einem gewissen Betrag) loskauft. Das sind die Gebote Allahs. Übertretet sie nicht! Diejenigen, die sie übertreten, sind die (wahren) Frevler.

VARIANTE: Hamza + Abu Ja'far + Ya'qub
Sure 2,229 (229) Die Entlassung (mit dem Recht, die Ehefrau zurückzunehmen) ist zweimal (erlaubt). Dann (sind die Ehefrauen entweder) in rechtlicher Weise (zu) behalten oder auf ordentliche Weise frei(zu)geben. Und es ist euch (im letzteren Fall) nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, (wieder an euch) zu nehmen, -- außer wenn bezüglich der beiden befürchtet wird (yukhaafaa), daß sie (hinsichtlich der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden. Wenn aber zu befürchten ist , daß die beiden (im Fall der Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden, ist es für sie keine Sünde, wenn die Frau sich (mit einem gewissen Betrag) loskauft. Das sind die Gebote Allahs. Übertretet sie nicht! Diejenigen, die sie übertreten, sind die (wahren) Frevler.
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STANDARD:
Sure 2,259 (261) Ein weiteres Beispiel (aus der Vorzeit): Der, der an einer Stadt vorbeikam, die in Trümmern lag. Er sagte: 'Wie sollte Allah diese (Stadt wieder) zum Leben erwecken, nachdem sie ausgestorben (und verödet) ist?' Da ließ Allah ihn (auf) hundert Jahre sterben. Hierauf erweckte er ihn (wieder zum Leben) und sagte: 'Wie lange hast du (in deinem Todesschlaf) verweilt?' Er sagte: 'Einen Tag oder einen Teil davon.' Allah sagte: 'Nein, du hast hundert Jahre (darin) verweilt. Sieh auf dein Essen und dein Getränk (das du vor dem Einschlafen bei dir hattest)! Es ist (trotz der hundert Jahre) nicht verdorben. Und sieh auf deinen Esel! (Auch er hat sich nicht verändert.) (Wir haben dieses Wunder) auch (deshalb bewirkt) um dich zu einem Zeichen für die Menschen zu machen. Sieh nun auf die Gebeine (dieser verödeten Stadt?), wie wir sie sich erheben lassen und sie hierauf mit Fleisch bekleiden!' Nachdem es ihm (alles) klar geworden war, sagte er (der Mensch): 'Ich weiß (jetzt) (qaala 'a'lamu), daß Allah zu allem die Macht hat.'

VARIANTE:
Sure 2,259 (261) Ein weiteres Beispiel (aus der Vorzeit): Der, der an einer Stadt vorbeikam, die in Trümmern lag. Er sagte: 'Wie sollte Allah diese (Stadt wieder) zum Leben erwecken, nachdem sie ausgestorben (und verödet) ist?' Da ließ Allah ihn (auf) hundert Jahre sterben. Hierauf erweckte er ihn (wieder zum Leben) und sagte: 'Wie lange hast du (in deinem Todesschlaf) verweilt?' Er sagte: 'Einen Tag oder einen Teil davon.' Allah sagte: 'Nein, du hast hundert Jahre (darin) verweilt. Sieh auf dein Essen und dein Getränk (das du vor dem Einschlafen bei dir hattest)! Es ist (trotz der hundert Jahre) nicht verdorben. Und sieh auf deinen Esel! (Auch er hat sich nicht verändert.) (Wir haben dieses Wunder) auch (deshalb bewirkt) um dich zu einem Zeichen für die Menschen zu machen. Sieh nun auf die Gebeine (dieser verödeten Stadt?), wie wir sie sich erheben lassen und sie hierauf mit Fleisch bekleiden!' Nachdem es ihm (alles) klar geworden war, sagte er (Allah): 'Wisse (jetzt) (qaala 'i'lam), daß Allah zu allem die Macht hat.'
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STANDARD:
Sure 2,269 (272) Er gibt die Weisheit, wem er will. Und wer die Weisheit erhält (waman yu'taa), erhält (damit) viel Gutes. Aber nur diejenigen, die Verstand haben, lassen sich mahnen.

VARIANTE 1: Ya'qub
Sure 2,269 (272) Er gibt die Weisheit, wem er will. Und wer die Weisheit (weiter-)gibt (waman yu'tiy), erhält (damit) viel Gutes. Aber nur diejenigen, die Verstand haben, lassen sich mahnen.
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STANDARD:
Sure 2,271 Wenn ihr die Almosen offen kundtut, ist es (schon) trefflich. Wenn ihr sie aber geheimhaltet und (unter der Hand) den Armen gebt, ist es (noch) besser für euch und wird euch (bei der Abrechnung am jüngsten Tag) etwas von euren schlechten Taten tilgen (weg-sühnen) (wa-yukaffiru). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.

VARIANTE 1: Ibn Kathir + Abu 'Amr + 'Asim (über Schu'ba) + Ya'qub
Sure 2,271 Wenn ihr die Almosen offen kundtut, ist es (schon) trefflich. Wenn ihr sie aber geheimhaltet und (unter der Hand) den Armen gebt, ist es (noch) besser für euch und wir werden euch (bei der Abrechnung am jüngsten Tag) etwas von euren schlechten Taten tilgen (weg-sühnen) (wa-nukaffiru). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.

VARIANTE 2: Ibn 'Amir + 'Asim + Hamza + Abu Ja'far
Sure 2,271 Wenn ihr die Almosen offen kundtut, ist es (schon) trefflich. Wenn ihr sie aber geheimhaltet und (unter der Hand) den Armen gebt, ist es (noch) besser für euch und wir werden euch (bei der Abrechnung am jüngsten Tag) etwas von euren schlechten Taten tilgen (weg-sühnen) (wa-nukaffir). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.
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STANDARD:
Sure 2,281 (281) Und macht euch darauf gefaßt, einen Tag zu erleben, an dem ihr (zum Gericht) zu Allah zurückgebracht werdet (yawman turja'uuna), worauf jedem voll heimgezahlt wird, was er (im Erdenleben) begangen hat! Und ihnen wird (dabei) nicht Unrecht getan.

VARIANTE: Abu 'Amr + Ya'qub
Sure 2,281 (281) Und macht euch darauf gefaßt, einen Tag zu erleben, an dem ihr (zum Gericht) zu Allah zurückkehren werdet (yawman tarja'uuna), worauf jedem voll heimgezahlt wird, was er (im Erdenleben) begangen hat! Und ihnen wird (dabei) nicht Unrecht getan.
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STANDARD:
Sure 2,283 (283) Und wenn ihr auf einer Reise (unterwegs) seid und keinen Schreiber findet, ist ein Draufgeld(?) zu nehmen (fa-rihaanun). Und wenn einer von euch einem anderen (einen Vermögenswert) anvertraut, soll der Empfänger das ihm anvertraute Gut (nach Ablauf der verabredeten Frist dem Eigentümer wieder) aushändigen und Gott, seinen Herrn, fürchten. Und unterschlägt keine Zeugenaussage! Wer eine unterschlägt, dessen Herz ist sündig. Gott weiß Bescheid über das, was ihr tut.

VARIANTE: Ibn Kathir + Abu 'Amr
Sure 2,283 (283) Und wenn ihr auf einer Reise (unterwegs) seid und keinen Schreiber findet, sind Draufgelder(?) zu nehmen (fa-ruhunun). Und wenn einer von euch einem anderen (einen Vermögenswert) anvertraut, soll der Empfänger das ihm anvertraute Gut (nach Ablauf der verabredeten Frist dem Eigentümer wieder) aushändigen und Gott, seinen Herrn, fürchten. Und unterschlägt keine Zeugenaussage! Wer eine unterschlägt, dessen Herz ist sündig. Gott weiß Bescheid über das, was ihr tut.
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STANDARD:
Sure 2,285 (285): Der Gesandte (Allahs) glaubt an das, was von seinem Herrn (als Offenbarung) zu ihm herabgesandt worden ist, und (mit ihm) die Gläubigen. Alle glauben an Allah, seine Engel, seine Bücher (wa-kutubihi) und seine Gesandten -- wobei wir bei keinem von seinen Gesandten (den anderen gegenüber) einen Unterschied machen. Und Sie sagen: Wir hören und gehorchen. (Schenk uns) deine Vergebung, Herr! Bei dir wird es (schließlich alles) enden.

VARIANTE:
Sure 2,285 (285): Der Gesandte (Allahs) glaubt an das, was von seinem Herrn (als Offenbarung) zu ihm herabgesandt worden ist, und (mit ihm) die Gläubigen. Alle glauben an Allah, seine Engel, sein Buch (wa-kitaabihi) und seine Gesandten -- wobei wir bei keinem von seinen Gesandten (den anderen gegenüber) einen Unterschied machen. Und Sie sagen: Wir hören und gehorchen. (Schenk uns) deine Vergebung, Herr! Bei dir wird es (schließlich alles) enden.

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