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Home -- German -- 05. Formation -- 3 Abrogation and interpretation of the Koran

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05. ENTSTEHUNG UND ENTWICKLUNG DES KORANS

3 - ABROGATION UND AUSLEGUNG DES KORANS

AUSLEGUNG: Wichtige Arten der Koranauslegung (Übersicht)
ABROGATION im Koran: Definition, koranische Grundlage und Beispiele


3.01 -- Abrogation

3.01.1 -- Definition der Abrogation

Abrogation = Aufhebung der rechtlichen Verbindlichkeit einzelner Gebote/Aussagen Allahs im Koran durch andere Gebote/Aussagen, die angeblich später offenbart worden sind
= älteste Methode zur Bestimmung der chronologischen Reihenfolge der Offenbarung der Verse im Koran (die jüngeren Verse heben die älteren auf).

3.01.2 -- Koranische Grundlage für die Abrogation

Sure 22,52 (51) Und wir haben vor dir keinen Gesandten oder Propheten (zu irgendeinem Volk) geschickt, ohne daß ihm, wenn er etwas wünschte, der Satan (von sich aus etwas) in seinen Wunsch eingeschoben hätte. Aber Allah tilgt dann (jedesmal), was der Satan (dem Gesandten oder Propheten) unterschiebt. Hierauf legt Allah seine Verse (eindeutig) fest (yuhkimu). Er weiß Bescheid und ist weise.

Sure 87,6-7 6 Wir werden dich (Offenbarungstexte) vortragen lassen. Du wirst nun nicht(s davon) vergessen, 7 außer was Allah will! Er weiß, was verlautbart, und was geheim gehalten wird.

Sure 2,106 (100) Wenn wir einen Vers (aus dem Wortlaut der Offenbarung) tilgen oder in Vergessenheit geraten lassen, bringen wir (dafür) einen besseren oder einen, der ihm gleich ist. Weißt du denn nicht, daß Allah zu allem die Macht hat?

Sure 16,101 (103) Und wenn wir einen Vers anstelle eines anderen eintauschen -- und Allah weiß (ja) am besten, was er (als Offenbarung) herabsendet --, sagen sie: 'Es ist ja eine (reine) Erfindung von dir.' (Das ist nicht wahr.) Aber die meisten von ihnen wissen (es) nicht.


3.01.3 -- Beispiele zur Abrogation aus Sure 2

Sure 109,6 Ihr habt eure Religion, und ich die meine.

abrogiert durch

Sure 9,5 Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden (Beigeseller), wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf (wa-q'udu lahum kulla marsadin)! Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet (salat) verrichten und die Almosensteuer (zakat) geben, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.

abrogiert durch

Sure 9,29 Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören -- von denen, die die Schrift erhalten haben -- (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut (sagirun) aus der Hand Tribut entrichten!
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Sure 73,2-3 2 Stell dich auf (und bete) den größten Teil der Nacht 3 (oder doch) die halbe Nacht oder etwas weniger (awi nqus minhu qalilan)

abrogiert durch

Sure 73,20 Dein Herr weiß, daß du gegen zwei Drittel der Nacht oder die halbe Nacht oder ein Drittel davon stehst (und betest), (du) und eine Gruppe von denen, die mit dir sind. Aber (man kann das nicht allzu genau nehmen, auch wenn ihr die ehrliche Absicht habt, diese Gebetszeiten einzuhalten.) Allah (allein) bestimmt (Maß und Ziel von) Tag und Nacht. Er wußte (von vornherein), daß ihr es nicht (genau ab)zählen würdet. Und so hat er sich euch (gnädig) wieder zugewandt. Rezitiert nun aus dem Koran, was (euch) leichtfällt (nachdem ihr nicht imstande seid, die nächtlichen Gebetsübungen in ihrer ganzen Länge durchzuführen)! Er wußte (von vornherein), daß es unter euch einige geben würde, die krank sind, und andere, die im Land (draußen) unterwegs sind im Verlangen danach, daß Allah ihnen Gunst erweise, und (wieder) andere, die um Allahs willen kämpfen. Daher rezitiert aus ihm was (euch) leichtfällt! Aber verrichtet das Gebet (salat), gebt die Almosensteuer (zakat) und gebt (indem ihr gute Werke tut) Allah ein gutes Darlehen! Was ihr für euch (im Erdenleben) vorweg an Gutem tut, werdet ihr (dereinst) bei Allah besser und höher belohnt vorfinden. Und bittet Allah um Vergebung (für eure Sünden)! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.

abrogiert durch

Die Bestimmung der Sunna, fünf Mal am Tag zu beten.
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Sure 60,11 Und wenn euch irgendwelche Gattinnen abhandenkommen (und) zu den Ungläubigen (überwechseln) und ihr (Muslime wieder einmal mit Beutemachen?) an der Reihe seid(?), dann gebt denen, denen ihre Gattinnen weggegangen sind, so viel, wie sie (seinerzeit bei der Eheschließung für sie) ausgegeben haben! Und fürchtet Allah, an den ihr glaubt!

abrogiert durch

Sure 9,5 Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf (wa-q'udu lahum kulla marsadin)! Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet (salat) verrichten und die Almosensteuer (zakat) geben, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
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Sure 58,12 (13) Ihr Gläubigen! Wenn ihr mit dem Gesandten etwas unter vier Augen zu besprechen habt (ida nagaitumu r-rasula), dann entrichtet vor eurem Gespräch (nagwa) im voraus ein Almosen! Das ist besser für euch, und ihr haltet euch (so) am ehesten rein. Wenn ihr aber keine Möglichkeit (dazu) findet (könnt ihr auf Allahs Nachsicht rechnen). Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.

abrogiert durch

Sure 58,13 (14) Scheut ihr euch (denn), vor eurem Gespräch (nagwa) im voraus Almosen zu entrichten? Nun, wenn ihr es nicht tut und Allah sich euch (trotzdem gnädig) wieder zuwendet, dann verrichtet (wenigstens) das Gebet (salat) und gebt die Almosensteuer (zakat), und gehorchet Allah und seinem Gesandten! Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.
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Sure 53,19-21 (ursprüngliche Version) Was meint ihr denn (wie es sich) mit al-Lat und al-'Uzza (verhält), und weiter mit Manat, der dritten (dieser weiblichen Wesen)? Das sind die erhobenen Kranich(wesen). Ihre Fürbitte wird (wahrlich) erhofft. (tilka al-gharaaniiq al-'ulaa. Wa-'inna shafaa'atahunna laturtajaa) -- (Erwähnt in den Asbab al-Nuzul Werken) (Das sind die Satanischen Verse des Koran!)

abrogiert durch

Sure 53,19-23 19 Was meint ihr denn (wie es sich) mit al-Lat und al-'Uzza (verhält), 20 und weiter mit Manat, der dritten (dieser weiblichen Wesen)? (Sind sie etwa als Töchter Allahs anzusprechen?) 21 Sollen euch die männlichen Wesen zukommen, und Allah die weiblichen (die ihr Menschen für euch nicht haben wollt)? 22 Das wäre eine ungerechte Verteilung. 23 Das sind bloße Namen, die ihr und eure Väter aufgebracht habt, und wozu Allah keine Vollmacht herabgesandt hat. Sie gehen nur Vermutungen nach und dem, wonach (ihnen) der Sinn steht, wo doch die Rechtleitung von ihrem Herrn zu ihnen gekommen ist.

Erklärung der früheren satanischen Einmischung:
Sure 22,52-53 52 (51) Und wir haben vor dir keinen Gesandten oder Propheten (zu irgendeinem Volk) geschickt, ohne daß ihm, wenn er etwas wünschte, der Satan (von sich aus etwas) in seinen Wunsch eingeschoben hätte. Aber Allah tilgt dann (jedesmal), was der Satan (dem Gesandten oder Propheten) unterschiebt. Hierauf legt Allah seine Verse (eindeutig) fest (yuhkimu). Er weiß Bescheid und ist weise. 53 (52) (Er läßt dies alles geschehen) um das, was der Satan (dem betreffenden Gesandten oder Propheten) zuschiebt, zu einer Versuchung (fitna) für diejenigen zu machen, die eine innere Krankheit und ein verhärtetes Herz haben -- die Frevler machen heftig Opposition (? la-fi siqaqin ba'idin) --,
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Sure 46,9 (8) Sag: Ich bin kein Wunder von einem Gesandten(?). Und ich weiß nicht, was mit mir, und was mit euch geschehen wird. Ich folge nur dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wird, und bin nichts als ein deutlicher Warner.

(16 Jahre später) abrogiert durch

Sure 48,1 Wir haben dir einen offenkundigen Erfolg beschieden.
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Sure 42,5 (3) Schier brechen (in Anbetracht seiner Allmacht) die Himmel hoch droben(?) auseinander. Und die Engel lobsingen ihrem Herrn und bitten (ihn) für die (Menschen), die auf der Erde sind, um Vergebung (ihrer Sünden). Allah ist es ja, der barmherzig ist und bereit zu vergeben.

abrogiert durch

Sure 40,7 (7) Die (Engel), die den Thron (Allahs) tragen, und die ihn (auf allen Seiten) umgeben, lobsingen ihrem Herrn und glauben an ihn. Und sie bitten (ihn) um Vergebung für die Gläubigen (mit den Worten): 'Herr! Deine Barmherzigkeit und dein Wissen kennen keine Grenzen. Vergib darum denen, die sich bekehrt haben (tabu) und deinem Weg gefolgt sind! Bewahre sie vor der Strafe des Höllenbrandes,
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Sure 33,52 Künftig sind dir (d.h. dem Propheten) keine Frauen (zur Ehe) erlaubt, und (es ist dir) nicht (erlaubt, neue) Frauen, gegen Gattinnen (die du bisher gehabt hast) einzutauschen, auch wenn ihre Schönheit dir gefallen sollte (und du sie deshalb gern heiraten würdest), ausgenommen was du (an Sklavinnen) besitzt. Allah paßt auf alles auf.

abrogiert durch

Sure 33,50 (49) Prophet! Wir haben dir zur Ehe erlaubt: deine (bisherigen) Gattinnen, denen du ihren Lohn gegeben hast; was du (an Sklavinnen) besitzt, (ein Besitz, der) dir von Allah (als Beute) zugewiesen (worden ist); die Töchter deines Onkels und deiner Tanten väterlicherseits und deines Onkels und deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind; (weiter) eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten schenkt und er (seinerseits) sie heiraten will. Das (letztere?) gilt in Sonderheit für dich im Gegensatz zu den (anderen) Gläubigen. (50): Wir wissen wohl, was wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und ihres Besitzes (an Sklavinnen) zur Pflicht gemacht haben. (Die obige Verordnung ist eine Sonderregelung für dich) damit du dich nicht bedrückt zu fühlen brauchst (wenn du zusätzliche Rechte in Anspruch nimmst). Und Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
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Sure 24,3 Und ein Mann, der Unzucht begangen hat, kann nur eine ebensolche oder eine heidnische Frau heiraten. Und eine Frau, die Unzucht begangen hat, kann (ihrerseits) nur von einem ebensolchen oder einem heidnischen Mann geheiratet werden. Für die (übrigen) Gläubigen ist dies verboten.

abrogiert durch

Sure 4,3 Wenn ihr aber fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut gefällt, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu (be)handeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun.
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Sure 9,41 Rückt leichten oder schweren Herzens(?) (zum Kampf) aus und führet mit eurem Vermögen und in eigener Person um Allahs willen Krieg! Das (zu) tun ist besser für euch, wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt.

abrogiert durch

Sure 48,17 Wer blind ist, verkrüppelt oder krank, braucht sich (allerdings darüber) nicht bedrückt zu fühlen (daß er sich am Krieg nicht beteiligt). -- Wer nun Allah und seinem Gesandten gehorcht, den läßt er (dereinst) in Gärten eingehen, in deren Niederungen Bäche fließen. Wer sich aber abwendet (und dem Rufe Allahs nicht folgt), dem läßt er eine schmerzhafte Strafe zukommen.

und

Sure 9,91 (92) Die Schwachen und die Kranken und diejenigen, die nichts zur Verfügung haben, was sie (für den Krieg gegen die Ungläubigen) spenden könnten, (sie alle) brauchen sich (darüber) nicht bedrückt zu fühlen (daß sie sich am Krieg nicht beteiligen), wenn sie (nur) Allah und seinem Gesandten aufrichtig zugetan sind (nasahu). Gegen die, die rechtschaffen sind, gibt es nichts einzuwenden. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
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Sure 8,65 (66) Prophet! Feure die Gläubigen zum Kampf an! Wenn unter euch zwanzig sind, die Geduld (und Ausdauer) zeigen, werden sie über zweihundert, und wenn unter euch hundert sind, werden sie über tausend von den Ungläubigen siegen. (Das geschieht diesen) dafür, dass es Leute sind, die keinen Verstand haben.

abrogiert durch

Sure 8,66 (67) Jetzt (aber) hat Allah euch Erleichterung gewährt. Er weiß ja, daß unter euch Schwachheit vorkommt. Wenn nun unter euch hundert sind, die Geduld (und Ausdauer) zeigen, werden sie -- mit Allahs Erlaubnis -- über zweihundert, und wenn unter euch tausend sind, werden sie über zweitausend siegen. Allah ist mit denen, die geduldig sind.
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Sure 7,199 (198) Übe Nachsicht(?), gebiete, was recht und billig ist (wa-'mur bil-'urfi) und wende dich von den Toren ab!

abrogiert durch

Sure 7,199 (198) Übe Nachsicht(?), gebiete, was recht und billig ist (wa-'mur bil-'urfi) und wende dich von den Toren ab!
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Sure 5,106 (105) Ihr Gläubigen! Das Zeugnis (über eine letztwillige Verfügung soll) unter euch (folgendermaßen gehandhabt werden): Wenn es bei einem von euch aufs Sterben geht und er eine letzte Willenserklärung abgibt, (sollen) zwei rechtliche Leute (dawa 'adlin) von euch (das Vermächtnis entgegennehmen), oder zwei andere, die nicht von euch sind, wenn ihr (nämlich) im Land (draußen) unterwegs seid und das Unglück des Todes euch trifft (ohne daß eigene Leute zugegen sind). Ihr sollt sie nach dem Gebet (salat) festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr (über ihre Glaubwürdigkeit) Zweifel hegt, bei Allah schwören: 'Wir sagen unbedingt die Wahrheit, auch wenn es ein Verwandter sein sollte (gegen den wir auszusagen haben), und wir unterschlagen das Zeugnis, das wir vor Allah abzulegen haben, nicht. Sonst würden wir zu den Sündern gehören.'

abrogiert durch

Sure 65,2 Und wenn die (betreffenden) Frauen ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise! Und nehmt zwei rechtliche Leute (dawai'adlin) von euch zu Zeugen, und legt (über die endgültige Erledigung der Angelegenheit) vor Allah Zeugnis ab! Das (dalikum) ist eine Ermahnung an diejenigen (von euch), die an Allah und den jüngsten Tag glauben. Wenn einer gottesfürchtig ist, schafft Allah ihm einen Ausweg
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Sure 5,105 (104) Ihr Gläubigen! Haltet euch an euch selber (und kümmert euch nicht zu sehr um die andern)! Es kann euch nicht schaden, wenn einer irregeht, wenn ihr (selber dabei) rechtgeleitet seid. Zu Allah werdet ihr (dereinst) allesamt zurückkehren. Und dann wird er euch Kunde geben über das, was ihr (in eurem Erdenleben) getan habt.

abrogiert durch

Sure 5,105 (104) Ihr Gläubigen! Haltet euch an euch selber (und kümmert euch nicht zu sehr um die andern)! Es kann euch nicht schaden, wenn einer irregeht, wenn ihr (selber dabei) rechtgeleitet seid. Zu Allah werdet ihr (dereinst) allesamt zurückkehren. Und dann wird er euch Kunde geben über das, was ihr (in eurem Erdenleben) getan habt.
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Sure 5,42 (46) (Es sind Leute) die immer nur auf Lügen hören und darauf aus sind, zu Unrecht erworbenes Gut (? suht) zu verzehren. Wenn sie nun zu dir kommen (und dich in Streitfällen um deine Entscheidung angehen), dann entscheide zwischen ihnen oder (aber) wende dich von ihnen ab (und überlaß sie sich selbst)! Wenn du dich von ihnen abwendest, können sie dir keinen Schaden zufügen. Wenn du aber (als Schiedsrichter strittiger Fragen) entscheidest, dann entscheide unter ihnen nach (Recht und) Gerechtigkeit! Allah liebt die, die gerecht handeln.

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Sure 5,49 (54) Und (wir haben die Schrift zu dir herabgesandt mit der Aufforderung): Entscheide zwischen ihnen nach dem, was Allah (dir) herabgesandt hat, und folge nicht ihrer (persönlichen) Neigung! Und hüte dich vor ihnen, daß sie dich (nicht) in Versuchung bringen (so daß du) von einem Teil dessen, was Allah dir (als Offenbarung) herabgesandt hat (abweichst)! Und wenn sie sich abwenden (und nicht auf dich hören), dann mußt du wissen, daß Allah sie wegen eines Teiles ihrer Schuld (mit Strafe) treffen will. Viele von den Menschen sind Frevler.
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Sure 5,2 Ihr Gläubigen! Mißachtet nicht die Heiligkeit der Kultsymbole (sha'a'ir) Allahs, (die Heiligkeit) des heiligen Monats, der (gewöhnlichen?) Opfertiere (hady) und der Weihopfertiere (? qala'id) und derer, die das heilige Haus (in Mekka) aufsuchen im Verlangen danach, daß ihr Herr ihnen Gunst erweisen und Wohlgefallen (an ihnen) haben möge! -- (3): Wenn ihr (den Weihezustand aufgegeben habt und) euch im Profanzustand befindet, könnt ihr (unbedenklich) jagen. -- Und der Haß, den ihr gegen (gewisse) Leute hegt, weil sie euch (beim Unternehmen von Hudaibiya?) von der heiligen Kultstätte abgehalten haben, soll euch ja nicht dazu bringen(?), daß ihr Übertretungen begeht (und in eurer Rachsucht maßlos seid). Helft einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht, aber nicht zur Sünde und Übertretung Und fürchtet Allah! Er verhängt schwere Strafen.

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Sura 2,194 (190) Der heilige Monat (diene zur Vergeltung) für den heiligen Monat! Auch die sacra fallen unter (das Gesetz der) Wiedervergeltung. Wenn nun einer gegen euch Übergriffe begeht (indem er den Landfrieden bricht?), dann zahlt ihm mit gleicher Münze heim! Und fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß er mit denen ist, die (ihn) fürchten.?

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Sure 4,91 (93) Ihr werdet andere finden, die (zwar) vor euch und vor ihren (eigenen) Leuten Sicherheit haben wollen. (Aber) jedesmal, wenn sie wieder(?) der Versuchung ausgesetzt sind (ruddu ila l-fitnati), werden sie in ihr zu Fall gebracht (? urkisu). Und wenn sie sich nicht von euch fernhalten und euch (nicht) ihre Bereitschaft erklären, sich (künftig) friedlich zu verhalten, und ihre Hände (nicht vom Kampf gegen euch) zurückhalten, dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt! (Zum Vorgehen) gegen Leute dieser Art haben wir euch offenkundige Vollmacht gegeben.
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Sure 4,88 (90) Wie könnt ihr hinsichtlich der Heuchler (munafiqun) unterschiedlicher Meinung sein, wo doch Allah sie wegen dessen, was sie (an Sünden) begangen haben, zu Fall gebracht hat (? arkasahum)! Wollt ihr denn rechtleiten, wen Allah irregeführt hat? Wen Allah irreführt, für den findest du keinen Weg.
Und weitere 124 Verse

abrogiert durch

Sure 4,89 (91) Sie möchten gern, ihr wäret ungläubig, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr (alle) gleich wäret. Nehmt euch daher niemand von ihnen zu Freunden, solange sie nicht (ihrerseits) um Allahs willen auswandern. Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet, und nehmt euch niemand von ihnen zum Freund oder Helfer!

und

Sure 9,5 Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf (wa-q'udu lahum kulla marsadin)! Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet (salat) verrichten und die Almosensteuer (zakat) geben, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
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Sure 4,33 (37) Für einen jeden haben wir Mawali bestimmt hinsichtlich der Hinterlassenschaft der Eltern, der nächsten Verwandten und derer, mit denen ihr eine eidliche Bindung eingegangen habt. Gebt ihnen ihren Anteil! Allah ist über alles Zeuge.

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Sure 8,75 (76) Und diejenigen, die nachträglich gläubig geworden und ausgewandert sind und mit euch zusammen Krieg geführt haben, gehören zu euch. Aber die Blutsverwandten stehen einander am (aller)nächsten. (Das ist) in der Schrift Allahs (festgelegt). Allah weiß über alles Bescheid.
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Sure 4,15 (19) Und wenn welche von euren Frauen etwas Abscheuliches begehen, so verlangt, daß vier von euch (Männern) gegen sie zeugen! Wenn sie (tatsächlich) zeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen eine Möglichkeit schafft (ins normale Leben zurückzukehren)!

abrogiert durch

Sure 24,2 Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, dann verabreicht jedem von ihnen hundert (Stock)hiebe! Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es (bei dieser Strafverordnung) um die Religion Allahs geht (fi dini llahi), nicht von Mitleid mit ihnen erfassen, wenn (anders) ihr an Allah und den jüngsten Tag glaubt! Und bei ihrer Bestrafung soll eine Gruppe der Gläubigen (als Zeugen) anwesend sein.
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Sure 3,102 (97) Ihr Gläubigen! Ihr müßt Allah fürchten, so wie es ihm gebührt und ihr dürft ja nicht sterben, ohne (ihm) ergeben (muslim) zu sein.

abrogiert durch

Sure 64,16 Daher fürchtet Allah, soweit ihr es (eben) vermögt, hört (auf das, was euch gesagt wird), seid gehorsam und gebt etwas Gutes als Spende, zu eurem eigenen Vorteil! Denen, die vor der ihnen (als Menschen von Natur) innewohnenden Habsucht bewahrt bleiben (man yuqa suhha nafsihi), wird es wohl ergehen.
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Sure 2,284 Ihm gehört (alles), was im Himmel und auf der Erde ist. Ihr mögt, was in euch ist, kundtun oder geheimhalten, Allah rechnet (dereinst) mit euch darüber ab. Er vergibt dann, wem er will, und bestraft, wen er will. Allah hat zu allem die Macht.

abrogiert durch

Sure 2,286 Allah verlangt von niemand mehr, als er (zu leisten) vermag. Jedem kommt (dereinst) zugute, was er (im Erdenleben an guten Taten) begangen hat, und (jedem kommt) auf sein Schuldkonto, was er sich (an bösen Taten) geleistet hat. Herr! Belange uns nicht, wenn wir vergeßlich waren oder uns versehen haben! Herr! Lad uns nicht eine druckende Verpflichtung (isr) auf, wie du sie denen aufgeladen hast, die vor uns lebten! Herr! Belaste uns nicht mit etwas, wozu wir keine Kraft haben! Verzeih uns, vergib uns und erbarm dich unser! Du bist unser Schutzherr (maula). Hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen!
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Sure 2,240 (241) Und wenn welche von euch abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, (so gelte) als Verordnung (von seiten Allahs) zugunsten ihrer Gattinnen, (diese) mit einer Ausstattung zu versehen, bis ein Jahr um ist, ohne (sie während dieser Zeit aus der Wohnung) auszuweisen. Wenn sie aber (von sich aus vor Ablauf des Jahres) ausziehen, ist es für euch' keine Sünde, wenn sie ihrerseits (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung?) etwas unternehmen, was sich geziemt. Allah ist gewaltig und weise.

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Sure 2,234 Und wenn welche von euch abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen diese ihrerseits vier Monate und zehn (Tage) zuwarten. Wenn sie dann ihren Termin erreichen, ist es keine Sünde für euch, wenn sie von sich aus in rechtlicher Weise etwas (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung?) unternehmen. Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.
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Sure 2,219 (216) Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel (maisir). Sag: In ihnen liegt eine schwere Sünde. Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sünde, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen. Und man fragt dich, was man spenden soll. (217) Sag: Den Überschuß (? von dem, was ihr besitzt)! So macht Allah euch die Verse klar. Vielleicht würdet ihr nachdenken.

und

Sure 4,43 (46) Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet (salat), ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt! Und (kommt auch) nicht unrein (zum Gebet) -- es sei denn, ihr (kommt nicht eigentlich zum Gebet, sondern) geht (nur zufällig am Gebetsplatz) vorüber --, ohne euch vorher zu waschen! Und wenn ihr krank seid (und deshalb nicht die regelrechte Waschung vornehmen könnt) oder (wenn ihr euch) auf einer Reise (befindet) oder (wenn) einer von euch vom Abort kommt oder (wenn) ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet (um die Waschung vorzunehmen), dann sucht einen sauberen, hochgelegenen Platz auf und streicht euch über das Gesicht und die Hände! Allah ist bereit, Nachsicht zu üben und zu vergeben.

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5,90 (92) Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel (maisir), Opfersteine (ansab) und Lospfeile (azlam) sind (ein wahrer) Greuel (rigs) und des Satans Werk. Meidet es! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.
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Sure 2,217 (214) Man fragt dich nach dem heiligen Monat, (nämlich) danach (ob es erlaubt ist) in ihm zu kämpfen. Sag: In ihm zu kämpfen ist ein schweres Vergehen. Aber (seine Mitmenschen) vom Weg Allahs abzuhalten -- und nicht an ihn zu glauben --, und (Gläubige) von der heiligen Kultstätte (abzuhalten), und deren Anwohner daraus zu vertreiben, (all das) wiegt bei Allah schwerer. Und der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen wiegt schwerer als Töten. Und sie werden nicht aufhören, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurer Religion abbringen -- wenn sie (es) können. Und diejenigen von euch, die sich (etwa) von ihrer Religion abbringen lassen und (ohne sich wieder bekehrt zu haben) als Ungläubige sterben, deren Werke sind im Diesseits und im Jenseits hinfällig. Sie werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen.

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Sure 9,36 Zwölf gilt bei Allah als die (richtige) Zahl der Monate. (Das ist) in der Schrift Allahs (bereits) am Tag, da er Himmel und Erde schuf (festgelegt worden). Davon sind vier heilig. Das ist die richtige Religion (ad-din al-qaiyim). Frevelt nun in ihnen nicht gegen euch selber (indem ihr euch mit Sünde beladet)! Und kämpft allesamt (? kaffatan) gegen die Heiden (Beigeseller), so wie sie (ihrerseits) allesamt (? kaffatan) gegen euch kämpfen! Ihr müßt wissen, daß Allah mit denen ist, die (ihn) fürchten.
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Sure 2,187 (183) Es ist euch erlaubt, zur Fastenzeit bei Nacht mit euren Frauen Umgang zu pflegen. Sie sind für euch, und ihr für sie (wie) eine Bekleidung. Allah weiß (wohl), daß ihr (solange der Umgang mit Frauen während der Fastenzeit auch bei Nacht als verboten galt) euch (immer wieder) selber betrogen habt. Und nun hat er sich euch (gnädig) wieder zugewandt und euch verziehen. Von jetzt ab berührt sie (unbedenklich) und geht dem nach, was Allah euch (als Zugeständnis für die Nächte der Fastenzeit) bestimmt hat, und eßt und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden könnt! Hierauf haltet das Fasten durch bis zur Nacht! Und berührt sie nicht, während ihr (zur Andacht) an den Kultstätten verweilt! Das sind die Gebote Allahs. Verstoßt nicht dagegen! So macht Allah den Menschen seine Verse klar. Vielleicht würden sie gottesfürchtig sein.

abrogiert durch

Sure 2,183 (179) Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten, so wie es auch denjenigen, die vor euch lebten, vorgeschrieben worden ist. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein. (Diese Heiden hatten während der Fastenzeit keinen Umgang mit ihren Frauen. Darum ist dies für Muslime heute auch verboten)
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Sure 2,184 (180) (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten). Und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Fastens auferlegt). Und diejenigen, die es (sich) leisten können, sind (wenn sie es versäumen) zu einer Ersatzleistung (fidya) verpflichtet, (nämlich) zur Speisung eines Armen. Und wenn einer freiwillig ein gutes Werk leistet, ist das besser für ihn. Und es ist besser für euch, ihr fastet, wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt.

abrogiert durch

Sure 2,185 (181) Der Ramadan ist es, in dem der Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise (baiyinat) der Rechtleitung und der Rettung (? al-furqan). Und wer von euch während des Monats anwesend ist, soll in ihm fasten. Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Versäumten auferlegt). Allah will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht darum (durch nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und preiset Allah dafür, daß er euch rechtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.
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Sure 2,115 (109) Allah gehört der Osten und der Westen. Wohin ihr euch (beim Gebet?) wenden möget, da habt ihr Allahs Antlitz vor euch. Er umfaßt (alles) und weiß Bescheid.

abrogiert durch

Sure 2,150 (145) Und wo (immer) du herauskommst, da wende dich (beim Gebet) mit dem Gesicht in Richtung der heiligen Kultstätte (in Mekka)! Und wo immer ihr (Gläubigen) seid, da wendet euch mit dem Gesicht in dieser Richtung! (Dies schreibe ich euch vor) damit die Leute keinen Beweisgrund gegen euch haben -- mit Ausnahme derer von ihnen, die Frevler sind. Nicht sie sollt ihr fürchten, sondern mich. Und (ich schreibe euch dies vor) damit ich meine Gnade an euch vollende, und (damit) ihr euch vielleicht würdet rechtleiten lassen.


3.02 -- Auslegung

3.02.1 -- Wichtige Arten der Koranauslegung (Übersicht)

3.02.1.1 -- Primitive Koranauslegung

   Aufgabe:  Festlegung der endgültigen Form des Korans
   Gegensatz:  Uniformer Text <> Textvarianten
   Autoritäten:   'Uthman (gest. 655) und Ibn Mas'ud (gest. 654)

3.02.1.2 -- Traditionelle Koranauslegung

   Aufgabe:   Erfindung der Koranexegese
   Gegensatz:   islamische Wissenschaft ( 'ilm) <> subjektive Meinung (ra'y)
   Autoritäten:   Ibn 'Abbas (gest. 668)
       'Ikrima -- Mujahid, al-Tabari (gest. 923)

3.02.1.3 -- Rationalistische Koranauslegung (metaphorische Exegese)

   Aufgabe:   Überwindung des Rationalismus
   Gegensatz:   Sinnbild <> Phantasiebild
   Autoritäten:   Mu'taziliten (700 bis 850) <> al-Razi (gest. 1209)
        al-Zamakhshari (gest. 1143) <> al-Munayyir (gest. 1284)
        al-Baidawi (gest. 1316)

3.02.1.4 -- Mystische Koranauslegung (allegorische Exegese)

   Aufgabe:   Überwindung der Mystik
   Gegensatz:   Wortsinn <> Geheimsinn
   Autoritäten:   Ibn al-'Arabi (gest. 1240), al-Ghazali (gest. 1111)

3.02.1.5 -- Schiitische Koranauslegung

   Aufgabe:   Auseinandersetzung mit der sunnitischen Orthodoxie
   Gegensatz:   Schiiten <> Sunniten
   Autoritäten:    al-Qummi (gest. ca. 950)

3.02.1.6 -- Modernistische Koranauslegung

   Aufgabe:   Auseinandersetzung mir der westlichen Moderne
   Gegensatz:   Fortschritt <> Tradition
   Autorität:    Muhammad 'Abduh (gest. 1905) <> Hasan al-Banna (gest. 1949)
        Sayyid Qutb (gest. 1966)

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