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Entstehung und Entwicklung des Korans - Heft 1

5. Die Sammlung des Korans nach islamischen Quellen


PHASE 1 – zu Muhammads Lebzeiten (bis 632)
Voraussetzung: Muhammad hinterließ keinen vollständigen schriftlich fixierten Text des Korans.

1. Begleiter Muhammads lernten Teile des Korans auswendig (huffaz)

Beim Tode Muhammads war der Koran in erster Linie in mündlicher Form im Gedächtnis einer beachtlichen Anzahl von direkten Zuhörern Muhammads vorhanden.

2. Niederschriften von Teilen des Korans zu Lebzeiten Muhammads

Gleichzeitig war auch ein beachtlicher Teil des Korans durch Schreiber schriftlich aufgezeichnet gewesen. Dies zeigt, dass Muhammad möglicherweise selbst das Werk begonnen hatte, eine schriftliche Ausgabe des Korans zu erstellen, diese Aufgabe jedoch nicht zu Ende geführt hat.
PHASE 2 – Nach dem Tode Muhammads bis zur Erstellung der offiziellen Sammlung des Korans (632 bis 653)

3. Die frühesten Sammlungen des Korans (mushaf)

In frühester Zeit (nach dem Tode Muhammads) waren Ausgaben des Korans in Umlauf, deren Sammlung zu Lebzeiten Muhammads begonnen wurden und die Textvarianten gegenüber der späteren offiziellen Ausgabe enthielten. Zu diesen gehörten Koransammlungen, wie diejenige,
- die in al-Kufa akzeptiert wurde (und auf 'Abdallah b. Mas'ud, gest. 653, zurückgeführt wurde), oder
- die in Syrien akzeptiert wurde (und auf Ubayy b. Ka'b, gest. 649, zurückgeführt wurde), oder
- die in al-Basra akzeptiert wurde (und auf Abu Musa al-Ash'ari, gest. 662, zurückgeführt wurde);
- daneben gab es viele weitere primäre Sammlungen Einzelner, wie z.B. derjenigen des 'Ali b. Abi Talib, gest. 661, einem Vetter und Schwiegersohn Muhammads, der den frühen Quellen zufolge auch als ein Erster bezeichnet wird, der den Koran nach dem Tode Muhammads sammelte.

4. Bürgerkriege nach dem Tod Muhammads ließen den Verlust von Teilen des Korans befürchten

Auf Muhammads Tod folgten Bürgerkriege unter den Muslimen und al-Zuhri, gest. 741, berichtet, dass Männer, die viele Koranabschnitte auswendig gelernt hatten, im Kampfe fielen. Diese Teile des Korans waren weder aufgeschrieben worden, noch hatten die Nachfolger Muhammads diese bereits gesammelt. Darum waren diese Abschnitte verloren gegangen. Das bewegte die Muslime, die Sammlung des Korans aufzunehmen.

5. Diese Angst führte zu ersten offiziellen Unternehmungen, den Koran zu sammeln. Streitfrage: wer hat es zuerst offiziell getan?

Während der Herrschaft Abu Bakrs (er regierte als erster Kalif von 632 bis 634) wurden die noch vorhandenen Abschnitte des Korans auf Blättern gesammelt. Die Motivation war die Angst, dass andere, die vieles aus dem Koran im Gedächtnis trugen, in Kämpfen sterben und ihre auswendig gelernten Stücke mit ins Grab nehmen würden.
Zayd b. Thabit, gest. 655, behauptet, dass er zögerte, etwas in Angriff zu nehmen, was der Prophet niemals unternommen hatte, dass er aber zugestimmt hatte, es zu tun, auf dringendes Bitten seitens Abu Bakr und 'Umar, die fürchteten, dass vieles vom Koran sonst umkommen würde. Weniger als ein Jahr nach Muhammads Tod sammelte Zayd die Texte vom Gedächtnis der Zuhörer und von ihren schriftlichen Gedächtnisstützen.
- Er fand den letzten Vers von Sure 9 bei Abu Khuzayma, nachdem sich niemand anders an diesen Vers erinnern konnte.
- Es wird auch berichtet, dass Zayd und andere den Koran von der persönlichen Kopie des Ubayy b. Ka'b gesammelt haben, der diktiert habe, als sie schrieben.
- Als sie dachten, dass sie den Text von Sure 9 vollendet hatten, las Ubayy zwei weitere Verse, die sie aufzeichneten.
- Anas b. Malik (gest. ca. 710) behauptet, unter denen gewesen zu sein, die diktierten, als die schriftliche Aufzeichnung gemacht wurde.
Zur Zeit der Herrschaft 'Umars (er regierte als zweiter Kalif von 634 bis 644) musste dieser einen juristischen Fall entscheiden. Er fragte nach dem relevanten Koranvers. Als ihm berichtet wurde, dass dieser Vers von einem Mann auswendig gekonnt wurde, der im Kampfe gefallen war, befahl 'Umar, dass man den Koran sammle.
- Bei dieser Gelegenheit brachte al-Harith b. Khuzayma einen Vers aus Sure 9 zu 'Umar.
- Von 'Umar wird gesagt, dass er vor dem Tode Muhammads die Erlaubnis einholte, den Vers über die Steinigung von Ehebrechern aufzuschreiben, aber dass ihm dies verwehrt wurde.
- 'Ali sagte, dass der Verse der Steinigung von Ehebrechern offenbart worden sei, dass aber diejenigen, die ihn auswendig gelernt hatten, im Kampfe gefallen seien.
Als 'Ali (er regierte als vierter Kalif von 656 bis 661) gefragt wurde, warum er nicht zur Einsetzung des ersten Kalifen nach Muhammad (Abu Bakr) erschienen sei, erklärte 'Ali, er habe einen ernsten Schwur abgelegt, nach dem Tode des Propheten nicht öffentlich aufzutreten, solange er nicht den Koran gesammelt habe.

6. Später brach Streit auf, über die richtige Rezitation des Korans

Während der ersten zwei Jahrzehnte nach Muhammads Tod war die islamische Gemeinschaft mit Ausdehnung und Eroberung befasst statt mit der Standardisierung des Korantexts. Die Notwendigkeit für einen solchen standardisierten Korantext zeigte sich erst nachdem lokale muslimische Gemeinschaften anfingen, sich in neu errichteten Garnisonsstädten wie Kufa, Basra und Damaskus zu bilden.
Empört durch das Verhalten des Moscheedieners, der diejenigen in der Moschee, die der Koranausgabe von Ibn Mas'du folgten, von denjenigen trennte, die der Ausgabe von Abu Musa al-Ash'ari folgten, empfahl Hudhayfa dem Herrscher, sofort aktiv zu werden.
'Uthman selbst war verärgert, weil selbst in Medina Streitigkeiten über den Korantext ausgebrochen waren.

7. Der Koran wurde schriftlich fixiert und standartisiert, um dieses Problem zu lösen

Daraufhin riet 'Uthman (er regierte als dritter Kalif von 644 bis 656) die anderen Gefährten, die Leute auf der Grundlage eines einzigen Textes zu vereinen: "Gefährten Muhammads! Handelt in Einheit, um einen endgültigen Text für die Muslime aufzuschreiben, der sie vereinen wird."

8. Die Erinnerer (huffaz) begleiteten die schriftliche Fixierung des Korans

- Zayd hat einen fehlenden Vers aus Sure 33 bei Khuzayma b. Thabit wiedergefunden.
- Andere sagten, Khuzayma selbst, als er das Fehlen eines Verses aus Sure 9 beobachtet hatte, diesen zu 'Uthman brachte, der ihn akzeptierte.

9. Die heute normative Sammlung wurde unter dem Khalifen 'Uthman abgeschlossen. Streitfrage: Was wurde ausgelassen?

Eine Gruppe von Begleitern Muhammads, angeführt von Zayd b. Thabit (gest. 665), den Muhammad in Medina selbst als Schreiber angestellt hatte, sammelte und ordnete das mündliche und schriftliche Material des Korans in einem vollständigen Konsonantentext während der zweiten Hälfte des Kalifats 'Uthmans (regierte von 644 bis 656).
Nach Erstellung der normativen Sammlung gab es Protest unter den Muslimen, dass Teile des Korans in dieser Sammlung augelassen worden seien:
- Ubayy b. Ka'b, gest. 642, berichtet, dass Sure 33 (heute 73 Verse lang) früher genau so lang gewesen sein soll wie Sure 2 (heute 286 Verse) und "dass wir den Vers mit der Steinigung (der Ehebrecher) in Sure 33 rezierten";
- Abu Musa al-Ash'ari, gest. 662, berichtet, dass Sure 33 (heute 73 Verse lang) früher so lang war wie Sure 9 (heute 129 Verse lang);
- Hudhayfa behauptete: "Ihr rezitiert heute nicht einmal ein Viertel von Sure 9 (heute 129 Verse lang)";
- 'A'isha bint Abi Bakr sagte, dass Sure 33 (heute 73 Verse lang) früher 200 Verse enthalten habe.
Dieser Umstand wird von der Beobachtung bestätigt, dass sich in der heute gültigen Shari'a Gesetze durchgesetzt haben, die ursprünglich im Koran als Gebot Allahs enthalten gewesen sein sollen, diese aber heute dort nicht mehr enthalten sind.
PHASE 3 – nach Erstellung der offiziellen Sammlung des Korans (nach 653)

10. Von der normativen Sammlung wurden Abschriften angefertigt. Streitfrage: Waren sie alle exakt gleich?

Von 'Uthman wurde gesagt, er habe Kopien seiner Koranausgabe an die städtischen Zentren überstellen lassen, mit dem Befehl, alle anderen Texte zu zerreissen oder zu verbrennen. Es sollen fünf Kopien angefertigt worden sein: jeweils eine für Medina, Mekka, Basra, Kufa und Damaskus.
Später wurden die Textvarianten der offziell zugelassenen Koranlesarten auf geringfügige Unterschiede zwischen diesen Urkopien zurückgeführt.

11. Abweichende Sammlungen des Korans wurden vernichtet. Streitfrage: Welche blieben erhalten?

"Abu Bakr war der Erste, der den Koran auf Blättern sammelte nach dem Tod derjenigen, die im Kampfe gefallen waren; 'Uthman stellte diese Blätter zusammen und veröffentlichte sie, um eine einzige Lesart hervorzubringen. Darauf befahl er die Vernichtung aller anderen Texte."
- "Als die Kopie in Basra ankam, erklärte Abu Musa (al-Ash'ari), dass alles in 'Uthmans Text, das in seinem eigenen fehlte, hinzugefügt werden solle. Alles in seinem eigenen Text, das in 'Uthmans Text fehlte, solle nicht ausgelassen werden. Hudhayfa rief aus: 'Was sollte denn all unsere Arbeit? Niemand in dieser Region wir die Lesart Abdallahs (d.h. Ibn Mas'uds) aufgeben, und niemand von jemenitischer Abstammung wird Abu Musas (d.h. al-Ash'aris) aufgeben.' " (Jeffery, Materials, 35)
- Als der Befehl 'Uthmans zur Zerstörung ihrer Kopien den Iraq erreichte, wird 'Abdallah Ibn Mas'ud dargestellt als einer, der seinen Nachfolgern riet, ihre Koranausgabe (mushaf) zu verbergen, um sie vor der Zerstörung zu bewahren. (Tayalisi, Musnad, II, 150-1; Tabari, Tafsir, I,28)

12. Abweichler in der Rezitation des Korans waren nicht mundtot zu bekommen

Insofern als die Initiative 'Uthmans feindselig war gegenüber den Koranausgaben der übrigen Gefährten Muhammads, wurden Anstrengungen unternommen, um deren Legitimität zu verteidigen.
Ein Mann beschwerte sich beim Propheten: "Ibn Mas'ud lehrte mich einen Koranabschnitt; Zayd lehrte mich denselben Abschnitt und dasselbe tat auch Ubayy. Die Lesarten aller drei sind verschieden. Welche Lesart soll ich also übernehmen?" (Tabari, Tafsir, I,24) Die Anfrage erhielt verschiedene Antworten in unterschiedlichen Versionen des Berichts:
- "Rezitiere, wie du gelehrt wurdest";
- "Ihre Lesarten sind alle in gleicher Weise gültig" (Tabari, Tafsir, I,26,30,32);
- "Nur eine öffentliche Auseinandersetzung über den Koran muss als Apostasie gewertet werden" (Tabari, Tafsir, I,44,63)
'Abdallah b. Mas'ud protestierte: "Wie kann man mir befehlen, der Lesart des Zayd zu folgen, wenn ich siebzig Suren direkt von den Lippen des Propheten rezitierte? Soll ich von der Sammlung ausgeschlossen werden und die Aufgabe einem Mann anvertraut werden, der noch ein Ungläubiger im Schoß seines Vaters war, als ich Muslim wurde?" (Jeffery, Materials, 15,17)
- Verteidiger der Koranausgabe von Ibn Mas'ud brachten des Propheten Autoritäten ins Spiel, um diese zu verteidigen: "Wer immer den Koran in seiner reinsten Form rezitieren möchte, wie er offenbart wurde, sollte die Lesart des 'Abdallah (Ibn Mas'ud) übernehmen." (Tayalisi, Musnad, II,150-1)

13. So blieben viele verschiedene Lesarten des Korans über Jahrhunderte lebendig

Neben den später offiziell zugelassenen Textvarianten des Korans wurden tausende anderer in den Literaturen der islamischen Tradition und der Korankommentare aufgezeichnet. Viele von diesen können nicht gefunden werden in den Myriaden von bruchstückhaft oder vollständig erhaltenen Manuskripten des Korans, die heute in Bibliotheken weltweit aufbewahrt werden.

14. Von diesen wurden bestimmte Lesarten des Korans als normativ angenommen

Bis 950 haben sich verschiedene Lesarten des Korans durchgesetzt (entweder sieben oder zehn oder vierzehn an der Zahl, die geringfügige Abweichungen in der Punktation und Vokalisation der Konsonanten aufzeigen). Diese wurden als Teil des Standard-Korans angenommen.
- Bei der Schlichtung von Streitigkeiten über die richtige Lesart von Koranversen zwischen 'Umar und einem anderen Mekkaner oder zwischen Ubayy und einem weiteren Muslim gab der Prophet bekannt: "Jede eurer Lesarten ist korrekt. Der Koran wurde in sieben Formen offenbart, darum rezitiert immer die einfachste." (Tabari, Tafsir, I,24-25 zu 'Umar und 32 zu Ubayy).
- Versuche, die unterschiedlichen Lesarten im Ausgang von verschiedenen lokalen Dialekten zu erklären, scheiterten an der Beobachtung, dass 'Umar, der selbst Mekkaner war, seinen Streit mit einem anderen Mekkaner hatte.
- Vielleicht hatte jeder unterschiedliche Worte gebraucht. Als er Sure 73,6 rezitierte: "hiya ashaddu wat'an waswabu qilan", wurde Anas b. Malik korrigiert: "Es it aqwamu qilan." Er antwortete: "Aqwamu, aswabu, ahya'u – sie bedeuten alle dasselbe." (Tabari, Tafsir, I,52)
- Selbst diese Erklärung durch synonyme Bedeutungen musste später aufgegeben werden, als klargestellt wurde, dass in keiner einzigen Stufe der Übermittelung des Korantextes, diese jemals nur der Bedeutung nach erfolgt sei. Um die Lehre der Einzigartigkeit (i'jaz) des Korantextes zu begründen, musste sichergestellt werden, dass auf jeder Stufe der Übermittelung des Korantextes dieser wörtlich weitergegeben worden sei.

15. Die arabische Schrift entwickelte sich erst allmählich in den Jahrhunderten nach Muhammads Tod

Die heute gültige vollständig vokalisierte Ausgabe des Textes des Korans wurde erst in der ersten Hälfte des zehnten Jahrhunderts (vor 950) abgeschlossen.

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